AGB

Stand 06.12.2022 V1.01
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Domain und dem Inhaber:

Ailio GmbH

USt-IdNr.: DE299348278
Amtsgericht Bielefeld HRB 41796

Buddestraße 9
33602 Bielefeld

Vertretung durch: Aleksander Fegel

KONTAKT:

Telefon: 0521 96301788
E-Mail: [email protected]

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ailio GmbH Stand 06.12.2022 V1.01
1. Geltungsbereich 

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen der Ailio GmbH (Amtsgericht Bielefeld: HRB 41796, USt-IdNr.: DE299348278), vertreten durch ihren Geschäftsführer Aleksander Fegel, Buddestr 9, 33602 Bielefeld (im Folgenden „Ailio“) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“).

Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, die den gleichen Vertragsgegenstand haben, insbesondere für Folge- oder Ergänzungsaufträge, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es denn Ailio hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Sind andere Geschäftsbedingungen gewünscht, so bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien bzw. der ausdrücklichen Zustimmung der Ailio.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Widerspruch erhoben wird. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.

2. Angebot, Leistungsgegenstand, Vertragsänderung 

Die Angebote der Ailio sind frei bleibend.

Sie besitzen eine Gültigkeit von sechs Wochen nach Ausstellung (Datum).

Für Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen sind ausschließlich die schriftlichen Angaben des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) maßgeblich.

Zusagen, Zusicherungen und Garantien durch Ailio oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss die von diesen AGB abweichen, werden gegenüber unternehmerischen Kunden nur durch schriftliche Bestätigung, auch per Telefax oder E-Mail durch Ailio verbindlich.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden ohne Gewähr erstellt, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit getroffen wurde.

Kostenvoranschläge sind stets Schätzungen. Ailio ist bemüht bei unerwarteten Aufwänden und Hindernissen frühzeitig und transparent mit dem Kunden zu kommunizieren. Abweichungen bis zu 20% vom Angebot bedürfen keiner weiteren Rücksprache.

3. Annahmezeitpunkt, Leistungszeit (Fristen/Termine) 

Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch Annahme des Kunden zustande, wobei die Annahme durch Zugang des Annahmeschreibens/-Faxes, der Annahme-E-Mail oder durch persönliche Zusage erfolgen kann.

Die von der Ailio angegebenen Leistungszeiten gelten als annähernd vereinbart. Der Beginn der Vertragslaufzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Eine von der Ailio angegebene Leistungszeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung jedoch nicht von den vom Kunden für die Leistungserbringung notwendig zu schaffenden Voraussetzungen (Mitwirkungspflicht des Kunden).

Leistungszeiten und Termine für Systemlieferungen (auch Teillieferungen, soweit vereinbart) sind vertraglich festgelegt und verbindlich einzuhalten. Verzögerungen, die Ailio nicht zu vertreten hat, verschieben die von der Verzögerung betroffenen Termine/Leistungszeiten um die Zeit der Verzögerung. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.

Dies gilt auch bei Verzug des Kunden entsprechend dem Zeitraum des Verzugs.

Entsteht bei Ailio durch Verzögerungen auf Kundenseite Leerlauf und Umsatzverlust, behält sich Ailio das Recht vor, diese Zeit in Rechnung zu stellen. Soweit Ailio dazu imstande ist, wird sie versuchen die in Rechnung gestellte Zeit durch Verzögerungen und Leerlauf möglichst im Mehrwert des Kunden zu nutzen.

4. Abnahme, Erfüllung, Rügeobliegenheiten 

Nach Fertigstellung der auf einen Abschnitt bezogenen Leistungen und deren Zugänglichmachen erfolgt eine unverzügliche Prüfung – sofern vereinbart – in Verbindung mit einem Test durch den Kunden, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.

Sollte es sich um ein auf Stundenbasis basierendes Angebot handeln, besteht stehts ein Dienstvertrags Verhältnis. Ailio liefer am Monatsende die geleisteten Stunden in einem Projektbericht zur Freigabe durch den Kunden ab. Ailio darf ausdrücklich jeden Monat die bisher geleisteten Stunden in Rechnung stellen, auch wenn das Gesamtergebnis des Projekts noch nicht abgeschlossen ist. Der Kunde verpflichtet sich den eingesendeten Leistungsnachweis, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Werktagen zu kontrollieren und abzunehmen oder andernfalls im Falle von Beanstandungen diese umgehend vorzutragen. Nach Ende des 10. Werktags gilt die Leistung automatisch als abgenommen, soweit keine Beanstandung erfolgte.

Wurden die Leistungen außerhalb eines Dienstvertrags auf Stundenbasis im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die Leistungen unverzüglich freizugeben und in einem Abnahmeprotokoll (auch per E-Mail möglich) gegenüber Ailio zu erklären, in den etwaige kleinere Mängel in einer separaten Mängelliste aufzuführen und von Ailio zu beseitigen sind.

Erfolgt eine Freigabe aus vom Kunden zu vertretenen Gründen zum vereinbarten Termin nicht, so gilt der Leistungsgegenstand als mangelfrei freigegeben. Werden innerhalb der Frist keine Beanstandungen erhoben, gilt die Freigabe als stillschweigend erteilt. Ailio wird dem Kunden mit der Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens gesondert hinweisen.

Erachtet der Kunden die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er der Ailio seine Beanstandungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugänglichmachen der Leistungen geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt (Kauf) 

Sofern der Leistungsgegenstand auch die Lieferung von Materialien und Geräten umfasst, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum der Ailio.

Im Falle des Verzugs ist Ailio berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren heraus zu verlangen, sofern auch nach einer angemessenen Nachfrist keine Zahlungen geleistet werden. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten alles Erforderliche zu veranlassen, um die Durchführung des Vertrages sicherzustellen, insbesondere einen vertretungs- und entscheidungsbefugten sachkundigen Ansprechpartner zu benennen, der alle zur Durchführung erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen oder veranlassen kann.

Der Kunde unterstützt die Ailio bei der Durchführung des Vertrages. Zu den Mitwirkungshandlungen gehören insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, fachkundigen und entscheidungsbefugten Mitarbeitern, Kommunikationsmitteln und -Anschlüssen sowie Hard- und Software und das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

Der Kunde wird Ailio hinsichtlich zu beachtender Umstände bei Arbeiten der Ailio in den Räumlichkeiten und an den technischen Einrichtungen des Kunden eingehend instruieren.

Alle Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

Der Kunde wird ferner zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes angemessene Vorkehrungen treffen, dass die von Ailio zu erbringenden und für den Betriebsablauf beim Kunden bedeutenden Leistungen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.

7. Urheber-/Nutzungsrechte (Lizenz) 

Ailio behält an den für den Kunden entwickelten Softwareprodukten und Programmen sowie deren Entwürfen das Eigentums- und Urheberrecht. Entsprechend gilt dies auch für Gestaltungstätigkeiten (Design).

An den für den Kunden entwickelten Softwareprodukten und Programmen sowie an gestalteten Arbeiten, Plänen, Skizzen, Kostenvoranschlägen, Quellcodes, Scripts, kompilierter Software und sonstigen Unterlagen behält Ailio das geistige Eigentum.

Mit Zahlung der Vergütung räumt Ailio dem Kunden ein einfaches zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht (Lizenz) ein.

Hiervon abweichende Regelungen wie auch die Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zuverfügungstellung einschließlich des (auch auszugsweisen Kopierens) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Ailio.

8. Inhalte von Internetpräsenzen 

Ailio ist nicht verpflichtet, die Inhalte von Internetpräsenzen auf Rechtsverstöße zu prüfen, und nicht berechtigt, die Internetpräsenzen nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder unzulässigem Verhalten zu sperren.

Der Kunde gestattet der Ailio, auf den von ihr für den Kunden erstellten Webpräsenzen als Urheber genannt werden und in der Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.

9. Schutzrechtsverletzungen, Rechte Dritter von Kundenseite 

Der Kunde ist für die Beachtung Rechte Dritter selbst verantwortlich, soweit er für die Produktion oder den Dienst notwendige Mittel stellt; insbesondere für die Beachtung von Warenzeichen, Eigentums-, Nutzungs-, Patent- und Urheberrechten, für die Beachtung des Persönlichkeitsrechts.

Eine Prüfung oder Rechtsberatung erfolgt seitens Ailio nicht.

Im Falle einer Schutzrechtsverletzung Dritter ist Ailio berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes bis zur Klärung der Rechte Dritter auf Risiko und Kosten des Kunden einzustellen. Ailio kann in diesem Fall den Ersatz der Kosten für notwendige und zweckentsprechende Aufwendungen verlangen.

Im Falle einer Schutzrechtsverletzung durch Ailio wird der Kunde von Ailio auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter für das Inland freigestellt. Ailio darf unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und – soweit nicht abweichend vereinbart – auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vernehmen, die gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt und für den Kunden nach vorheriger Absprache auf dessen Kosten Nutzungsrechte erwerben.

Der Kunde informiert Ailio unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter. Erfolgt die Information nicht unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, entfällt der Freistellungsanspruch.

10. Preise 

Alle Preise verstehen sich grundsätzlich nicht als Pauschalpreis und sind grundsätzlich als Nettopreise zu verstehen.

Ailio ist berechtigt und auf Antrag des Kunden verpflichtet, vertraglich vereinbarte Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von mindestens 3 % hinsichtlich der

– gesetzlichen Lohnkosten,

– Betriebsvereinbarungen oder

– anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren

eingetreten sind.

Die Anpassung der Vergütung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern.

 11. Vergütung 

Vom Kunden angeordnete Leistungen der Ailio, sofern diese keine Deckung im ursprünglichen Auftrag finden, sind angemessen zu vergüten.

Ist ein Pauschalpreis vereinbart, ist sie eine einseitig nicht abverlangte Gesamtvergütung, die für die vereinbarte Leistung geschuldet ist, soweit nicht für einzelne Leistungen eine gesonderte gegebenenfalls pauschalierte Vergütung vereinbart ist. Reisezeiten, Reise-, Neben- und Materialkosten sind – soweit keine pauschalierte Vergütung erfolgt – vom Kunden zu erstatten.

Der Tagessatz für 8 Stunden beläuft sich, soweit nicht anders vereinbart, auf 1000€.

12. Zahlung und Zahlungsbedingungen 

Die Vergütung wird nach Fertigstellung oder Lieferung fällig, soweit nicht in einem Zahlungsplan etwas anderes vereinbart ist.

Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Bei Dauerschuldverhältnissen ist das Entgelt monatlich im Voraus zu zahlen und ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses innerhalb von 10 Tagen fällig.

13. Verzug 

Gerät der Kunde nach Maßgabe des Vertrags in Annahmeverzug und hat er trotz angemessener Fristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnen Umstände gesorgt, welche die Leistungserbringung verzögern bzw. verhindern, darf Ailio über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte, Materialien wie auch sonstige, insbesondere personelle Kapazitäten anderweitig verfügen, sofern diese binnen angemessener Frist wieder beschafft werden können bzw. wieder zur Verfügung stehen.

Das Bestehen des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

Ailio ist während des Annahmeverzugs des Kunden berechtigt, Materialien und Geräte einzulagern, sofern diese zum Leistungsumfang gehören und dem Kunden hierfür eine an gemessene und zweckmäßige Lagergebühr in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist Ailio auch berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und Forderungen für bereits erbrachte Leistungen sofort fällig stellen.

14. Gewährleistung, Sach-/Rechtsmängel 

Jede Partei ist bei verschuldeten Verzögerungen der Liefer- und Leistungsfrist zum Rücktritt berechtigt, sofern die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung der Nichtannahme der Lieferung/Leistung nach Fristablauf erbracht wird.

Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Schwierigkeiten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist, die durch Mitteilung an den Kunden verlängert werden kann.

Beide Parteien haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit aus den vorgenannten Gründen mehr als drei Monate zurückliegt. Sonstige und weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden bei Lieferfristüberschreitung nicht zu.

Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen insbesondere Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität des Leistungsgegenstandes richtet sich nach dem Leistungsgegenstand und der Benutzerdokumentation sowie den hierzu getroffenen Vereinbarungen.

Mängelansprüche müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von zwei Wochen schriftlich (Textform) geltend gemacht werden. Auf Ziffer 4 (Rügeobliegenheit) wird verwiesen.

Die Nacherfüllung kann nach Wahl von Ailio durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Leistungsgegenstandes auch in Form einer neueren Version, die die vertraglich geschuldete Beschaffenheit aufweist und deren Nutzung den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt, erfolgen.

Der Kunde prüft vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel vorliegt. Unterfällt der behauptete Mangel nicht der Nacherfüllung, trägt der Kunde die Kosten für die von Ailio zur Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen, es sei denn, der (Schein-)Mangel hätte auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht erkannt werden können.

Ailio kann die Nacherfüllung während des Zahlungsverzugs des Kunden verweigern.

Hat der Kunde Änderungen an den erbrachten Leistungen vorgenommen, ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf den Mangel.

Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen beträgt – außer im Fall von Schadenersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Leistung.

15. Personal, Subunternehmer 

Ailio führt die Betriebsbereitschaft des Systems durch Personal herbei, das entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen qualifiziert ist. Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt in deutscher oder englischer Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ailio darf für Leistungen, für die eine Leistungserbringung durch ihn selbst vereinbart ist, nach eigenem Ermessen Subunternehmer auch ohne Zustimmung des Kunden einsetzen. Ist eine Zustimmung vereinbart, darf der Kunde diese nicht ohne sachliche Gründe verweigern.

16. Kündigung/Rücktritt, Stornogebühr 

Der Kunde kann den Vertrag bis 4 Tage vor Beginn der Leistungserbringung kündigen.

Bis 30 Tage vor Beginn der Leistungserbringung ist bei einer Kündigung eine Aufwandsentschädigung von 30 % des vereinbarten Entgelts zu zahlen; kündigt der Kunde weniger als 30 Tage vor Beginn der Leistungserbringung ist der Kunde verpflichtet 70 % des vereinbarten Entgelts zu zahlen.

Im Falle einer Kündigung wird der Vertrag rückabgewickelt. Bereits geleistete Zahlungen sind auf dem gleichen Zahlungswege zur erstatten, auf dem sie geleistet wurden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigungs-, Widerrufs- und sonstige Erklärungen bedürfen der Textform.

17. Haftung 

Wegen der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten), insbesondere Unmöglichkeit, Verzug etc., haftet Ailio nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit), wobei die Haftung auf die Höhe der vorhersehbaren Fehler beschränkt ist.

Ailio haftet bei Schäden auf Grund von verschuldeten Verzögerung oder Nichtlieferung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ailio haftet nicht für Vorab- und Testversionen von Software, Programmen und Webpräsenzen, die dem Kunden auf Wunsch vor der endgültigen Abnahme bzw. Freigabe unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden und wegen einer möglichen Fehlerhaftigkeit nicht für den endgültigen Gebrauch bestimmt sind.

Ailio haftet nicht für Schäden, die durch die Eintragung einer Webseite in Suchmaschinen entstehen.

Ailio haftet auch nicht für Inhalte von Webpräsenzen, elektronischen Mitteilungen oder E-Mails, die im Auftrag des Kunden realisiert und veröffentlicht wurden. Ailio unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.

Die Haftung von Ailio ist auch ausgeschlossen für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgung von Vorschriften durch den Kunden oder nicht von Ailio autorisierten Dritten. Für die Unterlassung notwendiger Wartungsarbeiten haftet Ailio nur, soweit Ailio auch die Pflicht zur Wartung übernommen hat.

Ailio haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistungen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Ailio, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlicher Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet Ailio uneingeschränkt.

Ailio wird bei elektronischen Dienstleistungen (z. B. Domainvermietung, Webspace, Mailspace etc.) auf eine möglichst hohe Verfügbarkeit hinwirken. Eine Verfügbarkeitsgarantie erteilt Ailio hingegen nicht.

Hat der Kunde von Ailio eine Domain gemietet, verpflichtet sich der Kunde, Ailio von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Domain (insbesondere Marken- oder Persönlichkeitsrecht) oder von Inhalten resultieren, die der Kunde über diese Domain einstellt. Die Freistellung umfasst auch sämtliche Rechtsverfolgungs-/-verteidigungskosten.

Dem Kunden obliegt der Beweis, dass der Mangel bei Übergabe (Abnahme) bereits vorlag und gewähren Ailio mindestens zwei Versuche zur Mängelbehebung.

Ailio haftet bei Schäden auf Grund von verschuldeten Verzögerung oder Nichtlieferung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Ailio haftet insoweit nicht für die ständige ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems.

18. Geheimhaltungspflicht, Datenschutz 

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse sind von den Vertragsparteien mit der Sorgfalt zu wahren. Alle diesbezüglichen Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes fallen.

Informationen, Unterlagen und Daten werden ausschließlich zu Servicezwecken oder im Rahmen der Geschäftsbeziehung aufgezeichnet, vervielfältigt, genutzt, verwertet oder gespeichert.

Zum Zwecke der Abrechnung wie auch der Forderungsbeitreibung ist Ailio berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten und an Dritte weiterzugeben. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. 

19. Abtretung Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung 

Eine Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

Die Aufrechnung kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen erklärt werden.

20. Erfüllungsort, Gerichtsstandvereinbarung, anzuwendendes Recht 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

21. Schlussbestimmungen 

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht Textform vereinbart oder gesetzlich vorgegeben ist.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nah kommt. Entsprechendes gilt für Lücken der Vereinbarungen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Parteivereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.